S p o r t v e r s i c h e r u n g
Wenn etwas passiert, spricht man von einem Unfall. Manchmal ist für den Schaden die Unfallversicherung, manchmal die Haftpflichtversicherung zuständig. Was ist der Unterschied? Der Begriff „Unfall“ ist in der Sportversicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat, der zu einer dauernden Beeinträchtigung führt und Leistungen für diesen eigenen Körperschaden aus der Sportunfallversicherung beanspruchen kann.
In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden (das kann ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden sein) zugefügt hat und darauf hin auf Schadenersatz in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird.
Vorsichtshalber sollte jeder Unfall so schnell wie möglich auf den vorgesehenen Formularen an das Versicherungsbüro gemeldet werden. Werden Schadensfälle nicht oder zu spät gemeldet, kann der Versicherungsschutz versagt werden.
Im Falle eines Unfalles sollte sich der Verletzte sofort in ärztliche bzw. durchgangsärztliche Behandlung begeben und den Verein informieren. Die Formulare der Unfall-Schadensmeldung erhält der Verunfallte entweder bei der Abteilungsleitung oder der Verantwortlichen für derartige Fragen beim Vorstand, Rosa Beck, Tel.: 03443 8988169, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt - online - beim Sportversicherungsbüro des Landessportbundes.
Schadensmeldungen werden vom Versicherungsbüro grundsätzlich zeitnah bearbeitet. Bei Unfallschäden hat sich im Rahmen der Sportversicherung folgendes Verfahren bewährt. Der Verein füllt die Unfall-Schadenmeldung (Vereinsnummer: 110 231) gemeinsam mit dem Mitglied aus. Für die Schadenanzeigen sind aus rechtlichen Gründen (u. a. Entbindung von der Schweigepflicht) die Unterschrift des Vereins sowie die Unterschrift des Verletzten zwingend notwendig, weshalb die Schadensmeldung auch immer physisch und zeitnah durch den Betroffenen an das zuständige Versicherungsbüro geschickt werden muss.
In der Sportversicherung sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen Mitglieder, alle Übungsleiter sowie die Helfer bei versicherten Veranstaltungen versichert. -Leistungen-
Nichtmitglieder/Schnuppertraining - Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht versichert.
Wegeunfall - Die Mitglieder haben nicht nur bei der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins / Verbands, sondern auch auf den direkten Wegen zu und von diesen Veranstaltungen, Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach Rückkehr mit deren Wiederbetreten.