Beitragsordnung
Auf der Grundlage des am 22.02.2020 bzw. 18.07.2021 durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlusses i.V.m. dem Vorstandsbeschluss vom 08.03.2021, gilt rückwirkend ab dem 01.01.2020 bzw. 01.01.2021 längstens bis zum 31.12.2021 der nachfolgend aufgeführte Beitragssatz.
Dies gilt für alle, die mindestens bis zum 01.07.2021 Vereinsmitglied sind sowie für Neuaufnahmen ab dem 01.07.2021. Eine entsprechende Verrechnung von bis zum 30.06.2021 zu viel gezahltem/eingezogenem Beitrag erfolgt automatisch, so dass für diese Mitglieder im 3. und 4. Quartal kein Mitgliedsbeitrag mehr eingezogen wird. Eine Erstattung/Gegenrechnung für Mitglieder, die vor diesem Zeitpunkt ausgetretenen sind, erfolgt aber nicht. Die Eintrittsgebühr bleibt auch zukünftig unverändert:
1. Eintrittsgebühr
Einheitlich für alle Mitglieder: 5,00 €
2. Monatsgrundbeitrag
Einheitlich für alle Mitglieder: 3,00 €, spätestens ab 01.01.2022: 6,00 €
3. Sonderregelungen
Die Mitgliedschaft/Beitragszahlung ruht, wenn die Sportfreundin/der Sportfreund aus wichtigem Grund der Sportart für einen befristeten Zeitraum nicht nachgehen kann. Voraussetzung dafür ist ein vom Vorstand genehmigter und bei diesem rechtzeitig einzureichender, schriftlicher Antrag mit Angabe und Nachweis des Grundes.
Bei Bedürftigkeit kann beim Vorstand ein schriftlicher Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt werden.
4. Zahlungsform und Abwicklung
Die Zahlung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge über Einzugsermächtigung erfolgt jeweils zum 10. des Quartalsbeginns (10.01; 10.04; 10.07; 10.10). Mandatsreferenznummer ist die eigene Mitgliedsnummer.
Kontodaten des Vereins
Konto: 3500199800 Bank: Sparkasse Burgenlandkreis Blz: 80053000
IBAN: DE88800530003500199800 BIC:NOLADE21BLK
Gläubigeridentifikationsnummer: DE86VSG00000976375
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich der Verein das Recht vor, den doppelten Monatsbeitrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € zu erheben.
Christian Köhler
Vorstandsvorsitzender
Weißenfels, 18.07.2021